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Vorspulen beim ersten Ansehen sperren

Du begrenzt das Vorspulen eines Videos beim ersten Ansehen und erlaubst weiterhin das Zurückspulen.

Aktualisiert am 2. Oktober 2026·4 Min. Lesezeit

Vorspulsperre verwenden

Bei aktiver Sperre können Lernende nicht über die bereits gesehene Stelle vorspulen. Zurückspulen zu bereits gesehenen Stellen bleibt möglich.

Nach 90 Prozent der Laufzeit wird das Video freigegeben. Der erreichte Stand bleibt auch bei einem späteren Öffnen erhalten.

Sperre für den Kurs einstellen

  • Öffne den Kurs in der Kursliste.

  • Öffne auf der Kursseite den Tab „Kursdaten“ und dort die Gruppe „Lernen und Prüfen“.

  • Aktiviere „Beim ersten Ansehen nicht vorspulen“.

Die Einstellung gilt anschließend für den gesamten Kurs.

Sperre für ein Modul einstellen

  • Öffne auf der Kursseite den Tab „Aufbau“.

  • Öffne am Modul-Header den Eintrag „Vorspulsperre einstellen“.

  • Wähle „Gesperrt“, „Frei“ oder die übergeordnete Einstellung.

Die Moduleinstellung überschreibt die Einstellung des Kurses.

Sperre für eine Lektion einstellen

  • Öffne die gewünschte Video-Lektion im Kurs.

  • Öffne rechts den Bereich „Eigenschaften“ zur Bearbeitung.

  • Wähle dort die gewünschte Einstellung zur Vorspulsperre.

Die Lektions-Einstellung überschreibt die Modul- und Kurseinstellung. Bei anderen Lektionsarten gibt es diese Auswahl nicht.

„Wie der Kurs“ oder „Wie das Modul“ zeigt die aktuell verwendete übergeordnete Einstellung.

Standardmäßig ist die Vorspulsperre deaktiviert. Bestehende Kurse behalten dadurch ihr bisheriges Verhalten.

Anzeige für Lernende prüfen

Bei aktiver Sperre erscheint unter dem Video der entsprechende Hinweis. Ein Sprung nach vorn führt zurück zur zuletzt gesehenen Stelle.

Nach der Freigabe verschwindet der Hinweis. Der Abspielbalken lässt sich anschließend vollständig verwenden.

Die Vorspulsperre erschwert das Überspringen im normalen Video-Player, ist aber kein Nachweis für tatsächliches Ansehen. Nutze für einen belastbaren Nachweis zusätzlich einen Test als Pflichtlektion.

Für eingebettete Inhalte gilt die Vorspulsperre nicht. Der externe Anbieter steuert dort den eigenen Player.

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