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Rechtsangaben hinterlegen

Du hinterlegst Unternehmensdaten, Nutzungsbedingungen und Bankverbindung für deine Akademie.

Aktualisiert am 18. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit

Zweck der Angaben verstehen

Das Unternehmensprofil enthält die Angaben, mit denen deine Akademie als Anbieter und Verkäufer auftritt: Firma und Anschrift, Kontakt, AGB, Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen und Bankverbindung. konerio setzt sie auf Rechnungen, im Footer der E-Mails, auf den Kursseiten, beim Buchen und beim Einstieg in den Lernbereich ein.

Die Seite im Überblick

Die Angaben sind in neun Gruppen gegliedert. Jede Gruppe zeigt ihre gespeicherten Werte in einer Zeile.

  • Unter Unternehmen: Aussteller, Kontakt für Lernende, Rechtliches.

  • Unter Verkauf: Bankverbindung, Rechnungsnummer, rechtliche Bestätigungen beim Buchen.

  • Unter Lernbereich: Nutzungsbedingungen, Bezeichnungen, Angaben der Lernenden.

Gruppen öffnen

  • Anfangs sind alle Gruppen zu. Ein Klick auf die Zeile öffnet die Felder.

  • Die Seite merkt sich, welche Gruppen offen sind.

Ungespeicherte Änderungen

  • Der Footer der Seite zeigt die Anzahl deiner ungespeicherten Änderungen.

  • Verwerfen setzt alle Felder auf den gespeicherten Stand zurück.

Unternehmensdaten eintragen

  • Öffne Einstellungen → Unternehmensprofil.

  • Öffne die Gruppe, die du ändern willst.

  • Speichere deine Änderungen anschließend auf der Seite.

Die Gruppen verwenden deine Angaben an unterschiedlichen Stellen.

  • Unter Aussteller stehen Name oder Firma, Anschrift, Land, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort, Kontakt-E-Mail, Steuernummer, die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und der Grund der Steuerbefreiung.

  • Unter Kontakt für Lernende stehen E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Kursseiten.

  • Unter Rechtliches stehen Telefonnummer, AGB-Adresse und Datenschutzerklärung deiner Akademie.

Eingaben

  • Name und Anschrift sind erforderlich. Leere freiwillige Felder erscheinen nicht in der Ausgabe.

  • Web-Adressen müssen mit http:// oder https:// beginnen.

  • Ungültige Adressen werden nicht gespeichert. Andere gültige Angaben bleiben davon unberührt.

Angaben für Rechnung und Gutschrift eintragen

Rechnung und Gutschrift zeigen Land, Anschrift und Steuernummer deiner Akademie als Aussteller. Die Felder Straße und Hausnummer, PLZ und Ort gelten für diese Belege, das Feld Anschrift bleibt für Impressum, Footer und E-Mails.

Felder

  • Land: Österreich oder Deutschland. Ohne gespeicherte Auswahl gilt Deutschland bei der Akademie-Sprache Deutsch (Deutschland), sonst Österreich.

  • PLZ: In Österreich hat die PLZ vier Ziffern, in Deutschland fünf.

  • Steuernummer: Die Nummer, die deine Akademie vom Finanzamt bekommen hat. In Österreich hat sie neun Ziffern, z. B. 12 345/6789, in Deutschland 10, 11 oder 13 Ziffern.

Auf dem Beleg

  • Stehen Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, zeigt der Beleg diese Anschrift mit dem Land.

  • Fehlt eine dieser Angaben, zeigt der Beleg den Text aus dem Feld Anschrift.

  • Der Beleg zeigt eine gepflegte Steuernummer unter der Kontakt-E-Mail des Ausstellers.

Ungültige Eingaben

  • Eine PLZ oder Steuernummer mit falscher Ziffernzahl wird nicht gespeichert. Die bisherige Angabe bleibt erhalten.

  • Scheitert beim Wechsel des Landes die PLZ oder die Steuernummer, bleiben Land, Anschrift und Steuernummer unverändert, und die Meldung erscheint am Feld Land.

  • Das betroffene Feld ist rot markiert, die übrigen Eingaben werden gespeichert.

In Deutschland gehört auf Rechnungen über 250 € brutto die Steuernummer oder die USt-IdNr., die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu den Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG, § 33 UStDV). Fehlen beide, zeigt die Seite am Feld Steuernummer einen Hinweis.

Grund der Steuerbefreiung festlegen

Bestimmte Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Kurse einer Bildungseinrichtung oder Leistungen eines Kleinunternehmers. Ein Beleg mit einer befreiten Position braucht einen Hinweis auf die Befreiung.

Der Grund der Steuerbefreiung legt fest, welche Vorschrift konerio in diesem Hinweis zitiert. Ob ein Kurs befreit ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.

  • Bildungsleistung: Kurse einer Schule oder einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung. Diese Auswahl gilt, solange keine andere gespeichert ist.

  • Kleinunternehmer: Unternehmen mit einem Umsatz unter der gesetzlichen Kleinunternehmergrenze, die keine Umsatzsteuer verrechnen.

Vorschrift auf dem Beleg

  • Österreich, Bildungsleistung: Der Beleg zitiert § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994.

  • Österreich, Kleinunternehmer: Der Beleg zitiert § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994.

  • Deutschland, Bildungsleistung: Der Beleg zitiert § 4 Nr. 21 UStG.

  • Deutschland, Kleinunternehmer: Der Beleg zitiert § 19 UStG.

Hinweis auf dem Beleg

  • Den Steuersatz 0 % legst du am Preis des Kurses fest.

  • Der Hinweis erscheint, sobald mindestens eine Position 0 % Umsatzsteuer hat.

  • Sind alle Positionen befreit, zeigt der Beleg z. B. den Satz „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994“.

  • Enthält eine Rechnung Positionen mit und ohne Umsatzsteuer, ist jede befreite Position in der Spalte „USt“ mit * gekennzeichnet. Der Hinweis gilt dann für diese Positionen.

  • Eine Gutschrift zeigt den Hinweis nach Land und Grund aus dem aktuellen Unternehmensprofil.

Die zuerst versendete Fassung einer Rechnung bleibt unverändert gespeichert. Jede später erzeugte Fassung des PDF zeigt die aktuellen Angaben des Unternehmensprofils.

Fehlende Angaben prüfen

Aussteller und Bankverbindung zeigen „vollständig“ oder „fehlt noch“. Fehlt eine Pflichtangabe im E-Mail-Footer, steht über den Gruppen ein eigener Hinweis.

Nutzungsbedingungen hinterlegen

  • Trage deine Nutzungsbedingungen im vorgesehenen Feld ein.

  • Prüfe den Text anschließend in der Vorschau.

  • Speichere den Text für den Lernbereich.

Bestätigung

  • Ist ein Text hinterlegt, müssen Lernende ihn beim Einstieg bestätigen. Trainer und Verwaltung bestätigen diese Bedingungen nicht.

  • Änderst du den Inhalt, müssen Lernende erneut bestätigen.

Formatierung

  • Die erste Zeile wird zur Überschrift. „## " beginnt eine Zwischenüberschrift.

  • „- " beginnt einen Aufzählungspunkt. Leerzeilen trennen Absätze.

Auf derselben Seite legst du die Bezeichnung deiner Stundenangabe fest. Neue Zertifikate verwenden die aktuelle Bezeichnung, bestehende Zertifikate bleiben unverändert.

Bestätigung beim Buchen festlegen

  • Trage den Text für das Bestätigungsfeld der Buchung ein.

  • Hinterlege bei Bedarf zusätzlich deine Widerrufsbelehrung.

  • Speichere beide Texte für zukünftige Buchungen.

Gespeicherte Fassung

  • Bei Buchung oder Einschreibung wird die bestätigte Fassung gespeichert. Entsteht dabei ein neues Konto, erscheint derselbe Wortlaut zusätzlich in der Zugangsmail.

  • Änderungen gelten ab dem nächsten Aufruf. Bereits bestätigte Fassungen bleiben gespeichert.

Anzeige beim Buchen

  • Bleibt der Bestätigungstext leer, verweist das Feld auf AGB und Datenschutzerklärung. Sind auch diese Angaben leer, erscheint keine Abfrage.

  • Die Widerrufsbelehrung steht direkt neben dem Bestätigungsfeld.

Bestätigter Wortlaut, Zeitpunkt und Person bleiben als Nachweis erhalten. Verbindungsdaten werden davon getrennt behandelt.

Erforderliche Teilnehmerangaben legst du ebenfalls auf dieser Seite fest. Die Werte der einzelnen Personen pflegst du in der Nutzerverwaltung, mehr dazu im Artikel Teilnehmerangaben pflegen.

Bankverbindung hinterlegen

  • Öffne auf derselben Seite die Gruppe Bankverbindung.

  • Trage mindestens Kontoinhaber und IBAN ein.

  • Ergänze bei Bedarf BIC und Bankname.

  • Lege bei Bedarf das Zahlungsziel in Tagen fest, also die Frist, bis zu der eine Rechnung zu zahlen ist.

Auf der Rechnung

  • Bleibt das Zahlungsziel leer, gelten vierzehn Tage ab Ausstellung.

  • Ein geändertes Zahlungsziel gilt für neu ausgestellte Rechnungen.

  • Die Bankverbindung erscheint auf offenen Rechnungen und in zugehörigen Nachrichten.

  • Der Verwendungszweck ist immer die Rechnungsnummer.

  • Auf bezahlten Rechnungen erscheint die Bankverbindung nicht mehr.

Die IBAN wird beim Speichern geprüft. Bei einer ungültigen IBAN bleibt die bisherige Angabe erhalten.

Rechnungskauf aktivieren

Für den Rechnungskauf müssen Aussteller und Bankverbindung vollständig sein. Fehlen erforderliche Angaben, lässt sich der Rechnungskauf unter Einstellungen → Zahlung & Buchhaltung nicht aktivieren.

Entfernst du später die Bankverbindung, wird der Rechnungskauf pausiert. Hinterlege die fehlenden Angaben, um ihn wieder zu verwenden.

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